Für Privat:
• Hauptuntersuchung nach §29 StVZO mit UMA-Anteil/AUK • Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO • Oldtimerbegutachtung
nach §23 StVZO.
Mit oder ohne Termin überprüfen wir Ihr Fahrzeug in unserer Prüfstelle zu den bekannten Öffnungszeiten. |
Für Gewerbe:
Wir fahren auch Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler an. Wenn ihre Werkstatt sich als Prüfstützpunkt nach §29 StVZO Anl. VIII d 2.2 verifizieren lassen will, stehen wir beratend an Ihrer Seite und übernehmen auch die Prüftätigkeit.
Für den Erstkontakt ist Herr Dipl. Ing. Thorsten Mahr zuständig. |
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Sie haben die freie Wahl wo sie die Hauptuntersuchung durchführen lassen! |
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Auch unsere Prüfstelle ist dafür bestens geeignet und gerüstet. |
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Über uns: Das Ingenieurbüro Mahr bietet seit Frühjahr 2009 in einer unter Denkmalschutz stehenden Tankstelle an der Mainzer Straße 82 in Rüsselsheim sowie in anerkannten Prüfstellen/Werkstätten seine Prüftätigkeit als anerkannter GTÜ-Partner an. |
Im Auftrag und auf Rechnung der Überwachungsorganisation GTÜ führen wir als Prüfstelle an Ihrem Fahrzeug folgende Prüfungen durch:
WEITERE DIENSTLEISTUNGEN:
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** Alle Untersuchungen im Namen und für Rechnung der GTÜ |